Seit über zwei Jahren ist es nun Gesetz, dass Patienten einen Anspruch auf Digitale Gesundheitsanwendungen - genannt „DiGA“ - haben. Diese neue Versorgungsform hat viel Wind ausgelöst und auch der verschlafenste Digitalisierungsmuffel im Gesundheitswesen hat inzwischen verstanden, dass diese Apps nicht mehr aufzuhalten sind und irgendwie den Markt auch verändern werden. So kommt die DiGA auch auf die Agenda der Arzneimittelhersteller.
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